Teilnahmebedingungen
1. TEILNAHME
Zugelassen sind Studierende der Fachbereiche Architektur, Innenarchitektur, Bauingenieurwesen, Stadtplanung, Gestaltung und verwandter Disziplinen einer Hochschule in einem der teilnehmenden Länder. Die teilnehmenden Länder sind: Belgien, Deutschland, Irland, Niederlande und Türkei. Entscheidend ist dabei die Immatrikulation in einem der teilnehmenden Länder und nicht die Nationalität der Studierenden. Es können Einzelpersonen und Teams Arbeiten einreichen. Teams können interdisziplinär und bis zu einem Maximum von drei Personen gebildet werden. Alle Mitglieder eines Teams müssen mit den Teilnahmebedingungen übereinstimmen. Wettbewerbsbeiträge können nur in dem Land eingereicht werden, in dem die Teilnehmer im Ausbildungsjahr 2011/2012 studieren.
2. INFORMATIONEN / SPRACHE
Alle Informationen sind über
www.concretedesigncompetition.de bzw. www.concretedesigncompetition.com verfügbar. Die Wettbewerbsbeiträge sind in englischer Sprache einzureichen.
3. GEFORDERTE LEISTUNGEN
Es werden keine Vorgaben hinsichtlich der Inhalte der einzureichenden Präsentation gemacht. Dies können Texte, Skizzen, Grundrisse, Schnitte, Ansichten, Isometrien, Renderings oder Fotografien sein. Entscheidend sind die überzeugende Darstellung der Überlegungen und deren gestalterische Umsetzung.
Es sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Zwei Präsentationstafeln im Format A1 (594 mm x 840 mm) auf flachem festem Trägermaterial (vorzugsweise Styroportafeln) aufgezogen. Die Tafeln müssen vertikal layoutet und mit den Ziffern „1“ und „2“ nummeriert sein.
- Ein verschlossener, nur mit der Kennziffer beschrifteter A4-Umschlag, der folgende Unterlagen enthält:
--- eine digitale Kopie jeder eingereichten Tafel im Format TIF, JPG oder PDF mit einer Auflösung von 300 dpi in originaler Größe der Tafeln (A1) und im originalen Layout
--- ausgefüllte Teilnahmeerklärung
--- ausgefüllte Urhebererklärung
--- Kopie der Immatrikulationsbescheinigung für das Wintersemester 2011/2012.
Die Formulare der Teilnahmeerklärung und der Urhebererklärung können von der Webseite
www.concretedesigncompetition.de heruntergeladen werden.
4. ANONYMITÄT / KENNZIFFER
Die Arbeiten werden anonym bewertet. Daher dürfen die Tafeln und die Außenseiten der Verpackungen und Umschläge keine Hinweise auf den Verfasser enthalten. Jeder Wettbewerbsteilnehmer / jede Wettbewerbsteilnehmerin oder jedes teilnehmende Team muss eine Kennziffer wählen, die sich wie folgt zusammensetzt:
- zwei Buchstaben des lateinischen Alphabetes (z.B. AA)
- gefolgt von drei Ziffern (z.B. 123)
Die Kennziffer (z.B. AA123) muss auf jedem Dokument und jeder Verpackung in der oberen linken Ecke in horizontaler Schrift erscheinen. Die Schrifthöhe ist einheitlich 25 mm hoch und 100 mm lang zu wählen.
5. EINREICHUNGSZEIT UND -ORT
Die Wettbewerbsbeiträge für Deutschland müssen mit allen erforderlichen Unterlagen bis spätestens 2. April 2012 eingereicht sein. Es gilt das Datum des Poststempels bzw. die persönliche Abgabe bis 16.00 Uhr. Seitens des Auslobers werden keine Transportkosten erstattet. Für Deutschland ist als Adressat und Absender anzugeben:
InformationsZentrum Beton GmbH
National Secretary
Concrete Design Competition
Kochstraße 6-7
10969 Berlin
Auf der Außenseite des Umschlages darf keine weitere Beschriftung erfolgen.
Sollten Arbeiten in anderen teilnehmenden Ländern eingereicht werden, sind die dort jeweils geltenden Einreichungsfristen und -orte zu beachten. Alle Informationen zu länderspezifischen Regelungen finden sich unter
www.concretedesigncompetition.com.
6. URHEBER- UND NUTZUNGSRECHT
Das Urheberrecht verbleibt beim Entwurfsverfasser / bei der Entwurfsverfasserin. Mit Zusendung der Unterlagen räumt der Teilnehmer / die Teilnehmerin dem Auslober für alle zur Verfügung gestellten Wettbewerbsbeiträge das unentgeltliche sowie zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Nutzungsrecht zur Veröffentlichung in Druckwerken, im Internet, in Ausstellungen und Präsentationen, auf Datenträgern sowie in der auf den Wettbewerb bezogenen Werbung ein.
Die eingesandten Unterlagen werden Eigentum der Auslober und werden nicht zurückgesandt. Die Abholung beim Auslober ist möglich. Arbeitsergebnisse, die während des Concrete Design Workshops entstehen, werden Eigentum der Auslober und können in jeglicher Form für Publikationszwecke verwendet werden. Dieselben Rechte zur Publikation liegen bei den Teilnehmern des Workshops. Urheberrechte, Copyrights oder geistiges Eigentum an den Ergebnissen, die während des Workshops entstehen, bleiben das Eigentum aller Teilnehmer als Gesamtgruppe. Ohne die schriftliche Zustimmung des Auslobers kann keine Einzelperson und kein Unternehmen Rechte an den Ergebnissen des Concrete Design Workshops geltend machen.
7. TERMINE
Der 5. Concrete Design Competition ist für das Wintersemester 2011/2012 ausgeschrieben. Das Abgabedatum und die Durchführung der nationalen Jurysitzungen werden durch die nationalen Sekretariate festgelegt.
2. April 2012 - Abgabetermin in Deutschland
April / Mai 2012 - Nationale Jurysitzung Deutschland
August 2012 - Concrete Design Workshop
8. JURY
Die Jurysitzungen in den teilnehmenden Ländern finden jeweils national statt. Die Entscheidungen der Jury sind endgültig. Jede nationale Jury ermittelt bis zu drei Preisträger und kann nach eigenem Ermessen Rangfolgen aussprechen. Zusätzlich können die Jurys andere Wettbewerbsbeiträge lobend erwähnen. Das Auswahlverfahren findet anonym statt. Die Teilnehmer sind gehalten, ihre Projekte nicht öffentlich zu kommunizieren, bevor die nationalen Juryergebnisse veröffentlich wurden.
9. CONCRETE DESIGN WORKSHOP
Die nationalen Preisträger werden eingeladen, an einem sechstägigen internationalen Concrete Design Workshop teilzunehmen. Die nationalen Sekretariate werden den Reisetransfer und die Unterkunft organisieren und die dafür entstehenden Kosten übernehmen. Die Reisekosten basieren auf dem Transfer von und in das Land, in dem die Wettbewerbsbeiträge eingereicht wurden.
10. PUBLIKATION
Alle Preisträger und Anerkennungen werden unter www.concretedesigncompetition.de sowie auf der internationalen Webseite
www.concretedesigncompetition.com publiziert. Darüber hinaus erfolgt die Publikation im Rahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Zement- und Betonindustrien der teilnehmenden Länder.
11. PREISGELD
Die nationalen Sekretariate der teilnehmenden Länder können länderspezifisch zusätzlich Preisgelder vergeben. Für Deutschland wird ein Preisgeld bis zu einem Maximum von 2.000 EUR ausgeschrieben. Das Preisgeld wird unter den nationalen Gewinnern aufgeteilt und innerhalb von 90 Tagen ausgezahlt, nachdem die Jury die Ergebnisse veröffentlicht hat. Es ist Entscheidung der Jury, wie die Preissumme unter den Gewinnern aufgeteilt wird.
